PoC-Antigentest - nach §4a TestV
Der „PoC-Antigentest - nach §4a TestV“ ist eine ab dem 30.06.2022 gültige Dienstleistung, die zur Buchung eines Termins durch Personen mit einem Anspruch auf einen kostenfreien bzw. kostenanteiligen PoC-Test geschaffen wurde.
Sie können diese Dienstleistung wie gewohnt in den Standorteinstellungen anlegen und mit Ihrem eigenen Namen für die Dienstleistung versehen.
Einstellung kostenfreie und kostenanteilige Tests nach §4a Testverordnung
- Wählen Sie die Dienstleistung „PoC-Test-nach §4a TestV“ und geben Sie der Dienstleistung einen Namen:
Bspw:
• Kostenfreier Bürgertest im Falle des kostenfreien Tests oder
• Bürgertest mit Eigenbeteiligung (3€) im Falle des kostenanteiligen Tests - Auswahl der Anspruchsgründe: Wählen Sie je nach Dienstleistung (kostenfrei oder kostenanteilig) die entsprechenden Anspruchsgründe für die jeweiligen Tests aus
• Berechtigte Personengruppen für kostenfreie Bürgertests
• Berechtigte Personengruppen für Bürgertests mit Eigenbeteiligung
Danach füllen Sie wie gewohnt alle weiteren Informationen zu den Tests aus. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich Testkits eintragen, die beim Paul-Ehrlich-Institut zugelassen sind.
Link: Paul-Ehrlich-Institut
und verwenden Sie den entsprechenden Testidentifier. (z.B. 1489)
Link: EU Rat Liste
In der Buchungsmaske werden dann bei diesem Test innerhalb der Buchung die Anspruchsgründe abgefragt, die vom Probanden jeweils über Radiobuttons aktiviert werden können.
Kostenfreier Bürgertest nach § 4a TestV
Die zu testende Person ist anspruchsberechtigt nach § 4a TestV, weil:
- Kinder bis zum 5. Lebensjahr
sie zum Zeitpunkt der Testung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Identitätsnachweis zum Nachweis des Alters). (§ 4a Absatz 1 Nr.1 TestV) - Kontraindikationen zur Durchführung von Covid-19-Impfungen
sie aus medizinischen Gründen, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann. (§ 4a Absatz 1 Nr. 2 TestV) - Teilnahme an klinischen Studien
sie zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnimmt oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 3 TestV) - Nachweis zur Beendigung der Absonderung nach einer Corona Infektion
sie sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befindet, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist ("Freitesten"). (§ 4a Absatz 1 Nr. 4 TestV) - Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
sie Besucher, Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen ist: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Dienste der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung. (§ 4a Absatz 1 Nr. 4 TestV) - Zusammenlebend mit einer an SARS-CoV-2 erkrankten Person
sie mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt lebt oder gelebt hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 10 TestV) - Leistungsberechtigte, im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 des 9. Buches SGB
sie pflegende Angehörige, Person mit Behinderung mit einem persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) oder deren Assistenzkraft ist. (§ 4a Absatz 1 Nr. 8 TestV) - Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches SGB
sie nicht erwerbsmäßig und wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, eine pflegebedürftige Person pflegt. (§ 4a Absatz 1 Nr. 9 TestV)
Bürgertest mit Eigenbeteiligung (3 €) nach § €4a TestV
Die zu testende Person ist anspruchsberechtigt nach § 4a TestV, weil:
- Veranstaltung im Innenraum
sie eine Veranstaltung in einem Innenraum besucht (z. B. Konzert, Sportevent, usw.). (§ 4a Absatz 1 Nr. 6 TestV) -
Kontakt zu einer Person über 60 Jahren
sie zu einer Person Kontakt haben wird, die das 60. Lebensjahr vollendet hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 6 TestV) -
Kontakt zu einer Person aus einer Risikogruppe
sie Kontakt zu einer Person haben wird, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an Covid-19 zu erkranken. (§ 4a Absatz 1 Nr. 6 TestV) - Corona-Warn App Warnung
sie die CWA Warnung einer risikohaften Begegnung erhalten hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 7 TestV)
Weitere berechtigte Personengruppen für kostenlose Bürgertests:
- Virusvariantengebiet
-
Besucher, Mitarbeiter und Bewohner von Massenunterkünften nach § 36 Absatz 1 Nr. 3-6 Infektionsschutzgesetz
sie asymptomatischer Besucher, Mitarbeiter und Bewohner der folgenden Einrichtungen ist und in den letzten 14 Tagen in dieser eine mit Covid-19 infizierte Person festgestellt wurde.
Massenunterkünfte gemäß § 36 Absatz 1 Nr. 3-6 Infektionsschutzgesetz:
Nr. 3 Obdachlosenunterkünfte,
Nr. 4 Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
Nr. 5 sonstige Massenunterkünfte,
Nr. 6 Justizvollzugsanstalten
Dokumentation der Testgründe:
Die Testgründe der Person werden sowohl in der Testmaske als auch im Export dokumentiert.